Rechtliche Grundlagen zu Tachoeinstellung/ Tachomanipulation

Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG). 

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des “Missbrauchs von Kombiinstrument 
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Kombiinstrument manipulationen unter Strafe stellt notwendig. 

Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen. 
Gedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. 
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt : Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

Zitat: 
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. 

Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Kombiinstrument zu Zwecken der Reparatur, Justierung, oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Kilometerstand des Kraftfahrzeugs, abzielen.